Schweißaufsicht

Aktuelle Normen wie EN 1090 , EN 15085 , EN ISO 3834 fordern für die Ausführung von Schweißarbeiten das Vorhandensein einer qualifizierten Schweißaufsichtsperson. Die Schweißaufsichtsperson muss selbst nicht Ihrem Unternehmen angehören, sondern kann als externe Schweissaufsicht als Dienstleistung beauftragt werden. So können Sie die Anforderungen der Produktnormen erfüllen ohne eine dem eigenen Unternehmen angehörige Schweißaufsichtsperson beschäftigen zu müssen. Neben der Schweißfachingenieurausbildung auf Stufe IWE (International Welding Engineer) und zerstörungsfreier Prüfung Level 2 nach EN ISO 9712 der Prüfverfahren VT, MT, PT, und UT habe ich auf dem Gebiet der Werkstofftechnik und Metallurgie jahrelange Erfahrung im Stahl- und Aluminiumbau.

ZfP Schweißnahtprüfer - Bauteilprüfung

Zerstörungsfreie Prüfung - ZfP Prüfer / Prüfaufsicht / Schweißnahtprüfer

zertifiziert durch TÜV-CERT. Nachgewiesene Nahtgüte am Bauteil und bei Erststückprüfungen nach Norm oder Kundenforderungen vor Ort. Neue Normen (EN1090-2/3) fordern zusätzliche Schweißnahtprüfungen durch zertifiziertes Personal. Als Schweißprüfer und Zertifizierer Erfahrung in der Durchführung von Prüfungsaufgaben. Schweißerschulungen, Bedienerschulungen, Fachkunde und Betreuung der Erstellung der Prüfstücke vor Ort.

Schweißprüfer - Personalqualifikation

Prüfung der Schweißer für EN1090 im Bereich der eigenen Fertigung / Montage

Als Schweißprüfer und Zertifizierer ist meine Qualifikation belegt.

Schadengutachten

Ist bei einem Bauvorhaben nicht alles nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" geplant oder ausgeführt worden ist fachkundiger und neutraler Rat einzuholen.

Durch meine Kenntnis der gerichtlichen Anforderungen an einen Sachverständigen bin ich in der Lage, bereits im Vorfeld einer etwaigen Auseinandersetzung die geeigneten Schritte zu tun, d. h. im vorprozessualen Raum eine Lösung ( Schiedsgutachten / Vergleich ) aufzuzeigen oder aber zur Vorlage bei Gericht ein Parteigutachten zu erstatten. Durch meine Ausstattung mit entsprechenden Messgeräten bin ich in der Lage, bauphysikalische Mängel zu lokalisieren und zu quantifizieren und als Sachargument in Form einer Messgröße in einen etwaigen Streit einzubringen.

Beweissicherungen

In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren §§ 485-487 ZPO ist im außergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme den nachbarschaftlichen Bestand von Gebäuden bis Einfriedungen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumaßnahme den Status Quo zu Beginn und den jetzigen Zustand vergleichen und die Differenz bewerten zu können. Dieses dient dem Bauunternehmer wie dem Planer zur Abwehr von Forderungen ebenso wie dem betroffenen Eigentümer zur Durchsetzung seiner Ansprüche.